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§25 UStG Margenbesteuerung



Wir haben das Thema der Margenbesteuerung intensiv mit Fachleuten analysiert und eine Softwarelösung entwickelt, welche Ihnen die Ermittlung der zu versteuernden Marge und der EU-Beförderungsleistung erleichtert. Die Software übernimmt die Daten aus UNIBUS® , kann aber auch als eigenständiges Programm eingesetzt werden.

Mit diesem Programm können Sie erstmals die günstigste Berechnungsvariante innerhalb der gesetzlichen Möglichkeiten nutzen. Der Gesetzgeber erlaubt die kumulative Auswertung nach Reisen, nach Ländern und Zeiträumen. Mit der vorläufigen, jederzeit, auch mit anderen Kriterien, wiederholbaren Berechnung ermitteln Sie die für Sie günstigste Berechnungsvariante zur Berechnung der Umsatzsteuer.

Die Online-Hilfe enthält ausführliche Informationen zur Erläuterung der Problematik.

Die Steuerpflicht für die Personenbeförderungsleistung in der EU ist nicht neu. Die Steuerpflicht gilt im jeweiligen Land. Auch wenn Sie bisher nicht deklarieren, ist es zumindest sinnvoll zu wissen, was kommen kann. Die Ermittlung der richtigen Erlösanteile für die Beförderungsleistung mit Omnibussen zur günstigsten Umsatzbesteuerung in den EU-Ländern wird mit dieser Software einfach.

Die einmalige, jedoch jederzeit änderbare Eingabe der Stammdaten wird zur automatischen Berechnung herangezogen. Die Kostenermittlung ist nach fixen und variablen Konstanten möglich.
Die Grundlage der Berechnung ist gesetzlich vorgegeben und erfolgt immer auf Basis gefahrener Kilometer.



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